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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13 ER   

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https://dejure.org/2013,26182
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13 ER (https://dejure.org/2013,26182)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.09.2013 - L 6 SF 270/13 ER (https://dejure.org/2013,26182)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. September 2013 - L 6 SF 270/13 ER (https://dejure.org/2013,26182)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Dies folgt aus der Entscheidung des Gesetzgebers, dass die Rechtsmittel Berufung und Beschwerde schon grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben (§ 154 Abs. 1 iVm § 86 a; § 154 Abs. 2 SGG (Berufung); § 175 Satz 1 und 2 SGG (Beschwerde); vgl hierzu auch BSG Beschl v 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R) und - bezogen auf die hier eingelegte Beschwerde - keiner der in § 175 Satz 1 und 2 SGG aufgeführten Tatbestände gegeben ist, der ausnahmsweise die aufschiebende Wirkung nach sich zieht.

    Auch der Antragsteller macht nicht geltend, der Beschluss sei so offensichtlich rechtswidrig, dass es ihm nicht zumutbar sei, die auferlegte vorläufige Verpflichtung zu erfüllen (zur Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels bei Entscheidungen nach § 199 Abs. 2 SGG vgl BSG Beschl v 09.05.2001 - B 3 KR 47/01 R; Leitherer in Meyer-Ladewig/Leitherer/Keller aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Es wären in diesem Fall schwierige und komplexe europarechtliche Fragen zu beantworten, die einer abschließenden zuverlässigen Beurteilung im Eilverfahren nicht zugänglich sind, so dass auch im Rahmen einer dann anstehenden Folgenabwägung die vom Sozialgericht getroffene einstweilige Anordnung in Betracht kommt (s Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER auch zur Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 AS 170/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Es wären in diesem Fall schwierige und komplexe europarechtliche Fragen zu beantworten, die einer abschließenden zuverlässigen Beurteilung im Eilverfahren nicht zugänglich sind, so dass auch im Rahmen einer dann anstehenden Folgenabwägung die vom Sozialgericht getroffene einstweilige Anordnung in Betracht kommt (s Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER auch zur Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Das Gericht hält diese Auffassung in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht durchaus für vertretbar (zu dem vom Antragsteller beanstandeten Umfang der Tätigkeit s auch BSG Urt v 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R Rn 18 (100 EUR)).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Ihre Gewährung entspricht einer verfassungsrechtlichen, dem Schutz der Menschenwürde dienenden Pflicht des Staates (vgl BVerfG Beschl v 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, abzuwenden (s etwa BVerfG Beschl v 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer derart schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bayer LSG Beschl v 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschl v 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08 ER).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Die Anordnung nach § 199 Abs. 2 SGG, die Vollstreckung einstweilen auszusetzen, ist eine Ermessensentscheidung (s BSG SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; LSG BW Beschl v 26.01.2006 -L 8 AS 403/06 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 10. Aufl § 199 Rn 8 mwN; aA BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - L 8 AS 403/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der Vollstreckungsaussetzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Die Anordnung nach § 199 Abs. 2 SGG, die Vollstreckung einstweilen auszusetzen, ist eine Ermessensentscheidung (s BSG SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; LSG BW Beschl v 26.01.2006 -L 8 AS 403/06 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 10. Aufl § 199 Rn 8 mwN; aA BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag des Grundsicherungsträgers auf Aussetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, abzuwenden (s etwa BVerfG Beschl v 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer derart schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bayer LSG Beschl v 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschl v 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08 ER).
  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06

    Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, abzuwenden (s etwa BVerfG Beschl v 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer derart schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bayer LSG Beschl v 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschl v 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08 ER).
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